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Versand und Lieferung


Rechtsgrundlage: Art. 246a § 1 EGBGB

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Belieferte Länder
Deutschland und Österreich (Standardannahme zu OP-01-001).
Versandkosten je Land und Gewichtsklasse
offen — vom Betreiber einzutragen
Laufzeiten
offen — vom Betreiber einzutragen
Teilsendungen
Eine Bestellung mit mehreren Positionen kann in Teilen ankommen, weil Positionen verschieden lange in der Fertigung sind.